Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesetzlicher Rahmen
 
Die Behandlung durch Ihre Logopädin erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung.
 
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese muss neben Ihren persönlichen Daten
 eine medizinische Diagnose  eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung
beinhalten.
 
Leistung Ihrer Logopädin
 
Die Leistung der Logopädin setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere
 persönliche individuelle Behandlung einschließlich Verlaufsdiagnostik und Beratung  Administration  für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellung individuellen Therapiematerials  Dokumentation  Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen (mitunter keine Versicherungsleistung des Versicherungsträgers)
 
Die Logopädin ist gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Einsicht in die Dokumentation der Logopädin ist jeder Zeit möglich. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei ihr. Eine Kopie wird auf Anfrage des Patienten ausgefertigt
 
Verschwiegenheit
 
Alle Informationen, die Sie Ihrer Logopädin geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihre Logopädin mit Ihnen darüber beraten.
 
Ihr Beitrag zu einer erfolgreichen Behandlung
 
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Begutachtung. Dabei ist die Logopädin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten,  alle relevanten Unterlagen mitzubringen.
 
Ihre Logopädin ist ein Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Begutachtung werden Behandlungsziel und –maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer
Logopädin Auskunft geben über Ihren mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden Gesundheitszustand, bisher vorgenommene Untersuchungen und Behandlungen. Die Logopädin unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
 
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mitarbeit unentbehrlich. Mitarbeit  kann bedeuten: bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
 
Entsteht der Eindruck, dass der Behandlungserfolg mangels Ihrer Mitarbeit nicht erreichbar erscheint, wird die Logopädin Sie darauf ansprechen. Gegebenenfalls hat sie das Recht, die Therapie abzubrechen.
 
Verrechnung der Behandlungskosten
 
Für Versicherte der GKK gilt: Die Kosten pro Zeiteinheit am und für den Patienten werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben und sind je nach individueller Absprache nach jedem Behandlungstermin oder nach 5 Therapieeinheiten fällig. Sie begleichen die Kosten bei  der Logopädin oder mittels Banküberweisung und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Kosten an. Ihre Logopädin informiert Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet. Nach Beendigung Ihrer Therapie reichen Sie die chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung, die Daten der Behandlung, die von Ihrer Logopädin ausgestellte Honorarnote und die Zahlungsbestätigung bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein.
 
 
Für Versicherte bei BVA, KFA, SVA, SVB, VAEB gilt: Es besteht ein Direktvertrag mit dne oben genannten Sozialversicherungsträgern. Hier rechnet die Praxis für Logopädie DiaLogo direkt mit Krankenkasse ab. Nach Beendigung Ihrer Therapie reicht ihre Logopädin Frau Nikolasch-Mutschler die chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung, die Daten der Behandlung und die von Ihrer Logopädin ausgestellte Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein.
 
 
Absageregelung
 
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (1 Werktag) Ihrer Logopädin mitzuteilen. (Für den Montagstermin gilt der Freitag.)
 
Andernfalls ist die Logopädin aus administrativen Gründen gezwungen, den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung zu stellen. Diese Kosten (in Höhe des zurzeit geltenden Tarifes)  können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
 
Bitte beachten Sie: pünktliches Erscheinen ist wichtig, versäumte Zeit kann nicht nachgeholt werden!