Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesetzlicher Rahmen
Die Behandlung durch Ihre Logopädin erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen
medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung.
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese muss neben Ihren persönlichen Daten
eine medizinische Diagnose eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung
beinhalten.
Leistung Ihrer Logopädin
Die Leistung der Logopädin setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere
persönliche individuelle Behandlung einschließlich Verlaufsdiagnostik und Beratung Administration für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und
Bereitstellung individuellen Therapiematerials Dokumentation Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen (mitunter keine Versicherungsleistung des
Versicherungsträgers)
Die Logopädin ist gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Einsicht in die Dokumentation der Logopädin ist jeder Zeit möglich. Nach Beendigung der Behandlung
verbleibt die Dokumentation bei ihr. Eine Kopie wird auf Anfrage des Patienten ausgefertigt
Verschwiegenheit
Alle Informationen, die Sie Ihrer Logopädin geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich
eine Informationsweitergabe aus therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihre Logopädin mit Ihnen darüber beraten.
Ihr Beitrag zu einer erfolgreichen Behandlung
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Begutachtung. Dabei ist die Logopädin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, alle relevanten Unterlagen
mitzubringen.
Ihre Logopädin ist ein Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Begutachtung werden Behandlungsziel und –maßnahmen besprochen und
vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer
Logopädin Auskunft geben über Ihren mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden Gesundheitszustand, bisher vorgenommene Untersuchungen und Behandlungen. Die Logopädin unterstützt Sie
dabei durch gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mitarbeit unentbehrlich. Mitarbeit kann bedeuten: bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu
wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
Entsteht der Eindruck, dass der Behandlungserfolg mangels Ihrer Mitarbeit nicht erreichbar erscheint, wird die Logopädin Sie darauf ansprechen. Gegebenenfalls hat sie das Recht, die Therapie
abzubrechen.
Verrechnung der Behandlungskosten
Für Versicherte der GKK gilt: Die Kosten pro Zeiteinheit am und für den Patienten werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben und sind je nach individueller Absprache nach jedem
Behandlungstermin oder nach 5 Therapieeinheiten fällig. Sie begleichen die Kosten bei der Logopädin oder mittels Banküberweisung und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger
um Rückersatz der tarifmäßigen Kosten an. Ihre Logopädin informiert Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet. Nach Beendigung Ihrer Therapie
reichen Sie die chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung, die Daten der Behandlung, die von Ihrer Logopädin ausgestellte Honorarnote und die Zahlungsbestätigung bei Ihrem
Krankenversicherungsträger ein.
Für Versicherte bei BVA, KFA, SVA, SVB, VAEB gilt: Es besteht ein Direktvertrag mit dne oben genannten Sozialversicherungsträgern. Hier rechnet die Praxis für Logopädie DiaLogo direkt mit
Krankenkasse ab. Nach Beendigung Ihrer Therapie reicht ihre Logopädin Frau Nikolasch-Mutschler die chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung, die Daten der Behandlung und die von Ihrer
Logopädin ausgestellte Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein.
Absageregelung
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (1 Werktag) Ihrer Logopädin
mitzuteilen. (Für den Montagstermin gilt der Freitag.)
Andernfalls ist die Logopädin aus administrativen Gründen gezwungen, den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung zu stellen. Diese Kosten (in Höhe des zurzeit geltenden Tarifes) können
nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie: pünktliches Erscheinen ist wichtig, versäumte Zeit kann nicht nachgeholt werden!
Inka Nikolasch-Mutschler
Dipl.Päd. Universität, Logopädin,
Diplom Legasthenie- und Dyskalkulietrainerin
St. Magdalener Str. 18,
9500 Villach
mobil +43 (0)680 2048043
logopaedie.inkanikolasch@gmail.com
Mit folgenden Krankenkassen besteht eine Direktvertrag:
BVAEB
KFA
SVS-GW
SVS-LW
Für folgende Krankenkasse arbeite ich Wahllogopädin:
ÖGK
Zur Information über die Logopädie und ihre Einsatzbereiche hat unser Berufsverband Logopädieaustria eine tolle Broschüre herausgebracht, welche ich hier für Sie zur Information verlinkt habe.
https://www.unserebroschuere.
Termine nach Vereinbarung